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Nackter Vermieter ist kein Mietmangel

  • Autorenbild: Stefan Hermann Schuster
    Stefan Hermann Schuster
  • 28. Apr. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Mai 2023


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In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung musste sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit der Frage befassen, ob das Nackt-Sonnenbaden ein Mietminderungsgrund sei. Der Kläger hatte an die Beklagte eine Büroetage eines gemischt genutzten Gebäudes im Frankfurter Westend vermietet. Der Kläger selbst nutzte das Gebäude zu Wohnzwecken und nahm gelegentlich auf einen Liegestuhl im Hof nackt ein Sonnenbad. Die Beklagte hatte eine Mietminderung unter anderem auch mit der Nacktheit des Vermieters, die das ästhetische Empfinden der Beklagten beeinträchtige, begründet. Das Oberlandesgericht meint, dass Umstände die eine Verletzung des ästhetischen Empfindens eines anderen begründen nicht zu einem Abwehranspruch führen. Eine grob ungehörige Handlung im Sinn des § 118 OWiG* (Ordnungswidrigkeitengesetz) liege auch nicht vor. Durch den im Hof nackt sonnenbadenden Kläger werde die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt. Es fehle an einer unzulässigen gezielt sittenwidrigen Einwirkung auf das Grundstück. Die Behauptung der Beklagten, der Kläger benutze das gemeinsame Treppenhaus bereits unbekleidet, um in den Hof zu gelangen, was Besucher des Büros der Beklagten irritieren könne, sei unbewiesen geblieben. Vielmehr habe der Kläger versichert, dass er im Treppenhaus immer einen Bademantel trage, den er erst vor der Sonnenliege im Hof fallen lasse. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.2023, Az. 2 U 43/22.


* Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG):

„§ 118 Belästigung der Allgemeinheit:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.“


Und zu guter Letzt noch ein Zitat von Josephine Baker:

"Ich war nicht wirklich nackt. Ich hatte nur keine Kleider an."

 
 
 

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