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Freispruch bleibt Freispruch

  • Autorenbild: Stefan Hermann Schuster
    Stefan Hermann Schuster
  • 17. Feb. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 1. Dez. 2024


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Die Möglichkeit einer erneuten Strafverfolgung nach einem Freispruch ist ausgeschlossen - selbst im Falle von Mord. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass ein neuer Prozess auch bei schwersten Verbrechen nicht zulässig ist. Diese Entscheidung basiert auf einer Gesetzesänderung der Großen Koalition aus dem Jahr 2021, die dies für Mord- und Kriegsverbrechen vorsah.

 

Der mutmaßliche Täter des Falls Friederike M., der bereits 1983 rechtskräftig freigesprochen worden war, konnte aufgrund des Verbots der Doppelverfolgung trotz neu aufgetauchter Spuren im Jahr 2012 nicht erneut angeklagt werden. Dies änderte sich erst mit der genannten Gesetzesreform. Selbst der Bundespräsident unterzeichnete das Gesetz nur mit Vorbehalten. Das Bundesverfassungsgericht setzte den Haftbefehl gegen den Verdächtigen Ende 2022 außer Vollzug.

 

Karlsruhe stellt nun klar: Ein Freispruch bleibt ein Freispruch. Die Rechtssicherheit hat Vorrang vor dem Prinzip materieller Gerechtigkeit, so heißt es in dem Beschluss (Aktenzeichen 2 BvR 900/22). Das Verbot der Doppelverfolgung gemäß Artikel 103 Grundgesetz sei "abwägungsfest".


Eine klarstellende Entscheidung, die Sicherheit bringt, wie wir meinen.

 
 
 

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