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Aluhut-Träger soll zur MPU

  • Autorenbild: Stefan Hermann Schuster
    Stefan Hermann Schuster
  • 14. Feb. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Apr.


Im Mittelpunkt steht eine Person mit einem auffällig geformten Hut aus Aluminiumfolie, der eng am Kopf anliegt und spitz nach oben ragt. Die Person befindet sich inmitten einer Menschenmenge im Freien. Die Gesichter sind unkenntlich gemacht. Im Hintergrund sind unscharfe Gebäude und Straßenschilder zu erkennen. Die Szene wirkt wie eine Aufnahme bei einer Veranstaltung oder Demonstration.


Der berüchtigte Aluhut-Träger existiert tatsächlich. In Hessen wagte ein Mann den Kampf gegen die vermeintlichen "EMW-Terroristen". Erfiehl auf, weil er ziellos durch fremde Vorgärten sprang und sich dann mit seinem Auto entfernte. Die benachrichtigte Polizei fand eine mit Alufolie umwickelte Bleischale, die als Kopfbedeckung diente, sowie eine Bleiweste in seinem Auto vor. Das diene dem Selbstschutzm, meinte der Kontrollierte. Die Polizisten fanden dies äußerst merkwürdig und meldeten den Vorfall. Der spätere Schriftverkehr des Mannes mit der Führerscheinstelle sorgte für den juristischen Rest.


Auf Nachfrage gab der Mann gegenüber der Behörde an, dass nur diejenigen sein Schicksal erahnen könnten, die persönlich eine EMW-Attacke erlebt und überlebt hätten. Offensichtlich gehörte der Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt nicht zu dieser Gruppe. Die Behörde reagierte daraufhin mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), da vermutet wurde, dass der Mann möglicherweise psychisch krank sei.


Zunächst konnte der Aluhut-Träger in dem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gießen einen Erfolg verbuchen. Das Gericht war der Meinung, dass "abwegige" Äußerungen und eigenartiges Verhalten allein keinen Grund darstellen, um an seiner Fahreignung zu zweifeln.


Jedoch bewertete die nächste Instanz, der Hessische Verwaltungsgerichtshof, den Fall im Eilverfahren vorerst anders. Die Richter setzten die vorläufige Führerscheinentziehung wieder in Kraft .


Nun hat das Verwaltungsgericht Gießen das Urteil in der Hauptsache gefällt und der Klage des Aluhut-Trägers stattgegeben, wodurch er seinen Führerschein zurückbekommt.


Es bleibt abzwarten, ob ein Berufungsverfahren durchgefüghrt werden wird.



Anmerkung:


Der Aluhut ist eine Kopfbedeckung aus mehreren Lagen Aluminiumfolie, die gleich einem Faradayschen Käfig das menschliche Gehirn vor Elektro-Magnetischer-Strahlung bzw. den Elektro-Magnetischen-Waffen (EMW) eines elitären Weltsyndikats schützen soll. So zumindest Verschwörungstheoretiker. Aluhut-Träger wird auch als abwertendes Synonym für Verschwörungstheoretiker verwendet. Der Aluhut wurde von dem britischen Science-Fiktion-Autor Julian Huxley vor 90 Jahren erfunden. Der Hut sollte verhindern, dass die Gedanken seines Trägers von außen durch Telepathie manipuliert werden.



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