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Mit dem E-Scooter zum Feiern?

  • Autorenbild: Stefan Hermann Schuster
    Stefan Hermann Schuster
  • 28. März 2023
  • 1 Min. Lesezeit


Mit dem E-Scooter zum Feiern … und wieder zurück - keine gute Idee, um den Führerschein zu behalten. Ein Fall aus der Praxis:


Der Täter befand sich mit 1,2 Promille als Mitfahrer stehend hinter dem Fahrer eines E-Scooters. Um das Gleichgewicht besser halten zu können hielt er sich an der Lenkstange fest, die im Übrigen alleine von dem Fahrer bedient wurde, der die Geschwindigkeit regelte und den E-Scooter lenkte. Dem Mitfahrer wurde in erster Instanz von dem Amtsgericht Oldenburg und in zweiter Instanz von dem Landgericht Oldenburg, Beschluss vom 07.11.2022 - Aktenzeichen 4 Qs 368/22, die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit (§ 316 StGB) entzogen, weil er zumindest einen Teil der wesentlichen technischen Einrichtung des Fahrzeugs bedient habe. Das passive Festhalten der Lenkstange reiche hierzu aus.


Für unseren Geschmack eine doch etwas kleinliche, geradezu ungnädige Entscheidung.


 
 
 

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