top of page

Keine Halterhaftung für E-Scooter

  • Autorenbild: Stefan Hermann Schuster
    Stefan Hermann Schuster
  • 7. Apr. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Apr.


Drei E-Scooter mit gelben Lenkstangen stehen und liegen auf einem Bürgersteig nahe einer Straßenkreuzung. Zwei der Scooter sind umgekippt, einer steht aufrecht. Im Hintergrund sind Straßen, Gehwege und einige Fahrzeuge zu sehen.

Ein parkender PKW wurde in Frankfurt am Main durch einen E-Scooter beschädigt. Der Fahrer des E-Scooters konnte nicht ermittelt werden. Der geschädigte PKW Eigentümer verklagte die Haftpflichtversicherung des Halters des E-Scooters. Ohne Erfolg! Mit Urteil vom 22.04.2021 – 29 C 2811/20 (44) – wies das Amtsgericht Frankfurt am Main die Klage als unbegründet ab. Eine Halterhaftung gemäß § 7 StVG sei nach § 8 Nr. 1 StVG*ausdrücklich vom Gesetzgeber ausgeschlossen worden. Bei einem E-Scooter handele sich um ein Fahrzeug, das nicht schneller als 20 km/h fahren könne. Eine entsprechende (analoge) Anwendung des § 7 StVG scheide aus, da keine planwidrige Regelungslücke vorliege. Eine beachtenswerte Entscheidung, wie wir meinen. Gut für die Haftpflichtversicherung, die nur so weit haftet, wie auch der Halter haftet.


*Wortlaut des § 8 StVG: Ausnahmen - Die Vorschriften des § 7 gelten nicht, - 1. wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, das auf ebener Bahn mit keiner höheren Geschwindigkeit als 20 Kilometer in der Stunde fahren kann, es sei denn, es handelt sich um ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion im Sinne des § 1d Absatz 1 und 2, das sich im autonomen Betrieb befindet, … .

 
 
 

Kommentare


Logo für „Taurus Anwaltskanzlei“ mit einem stilisierten blauen Stierkopf mit einem markanten beigen Horn links und dem Firmennamen in fetten blauen Buchstaben rechts. „Taurus“ ist in Großbuchstaben geschrieben, „Anwaltskanzlei“ darunter in kleineren Großbuchstaben. Das Design vermittelt Stärke und Professionalität und ist für einen Anbieter juristischer Dienstleistungen geeignet.
Unsere Leidenschaft für die juristische Beratung hat uns schon immer inspiriert, aber es waren die Einzelfälle unserer Mandanten, die uns wirklich geholfen haben zu verstehen, warum diese Arbeit so signifikant ist. Seit 30 Jahren sind wir als erfahrene Anwälte tätig und setzen uns mit Leidenschaft, Einfühlungsvermögen und Engagement für die Interessen unserer Mandanten ein. Unsere Affinität zum Recht, Integrität, Loyalität und Diskretion sind Grundpfeiler unserer Arbeit. Durch eine proaktive Interessenvertretung und Prozessführung blicken wir auf eine überdurchschnittliche Erfolgsquote zurück. Das ist zugleich die Basis unserer Motivation, stets das Beste für unsere Auftraggeber herauszuholen.
Tel:   +49 (0) 69 6540 3353
Fax:  +49 (0) 69 2475 7877
Cell:  +49 (0) 160 9254 7687
Mail: info@tauruskanzlei.com
Kanzlei Frankfurt
Mainzer Landstrasse 351-353
60326 Frankfurt am Main
  • Facebook
  • LinkedIn
  • X
  • Xing
  • TikTok

 

© 2025 by Taurus Anwaltskanzlei

 

bottom of page