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Jurastudent 100.000 € zugesprochen

  • Autorenbild: Stefan Hermann Schuster
    Stefan Hermann Schuster
  • 14. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit



Ein Jurastudent, dessen Arbeitgeber ihn fristlos gekündigt hatte, verklagte diesen auf 100.000 Euro, eine schriftliche Entschuldigung sowie sechs Monate bezahlten Urlaub. Nun hat das LAG München ihm Recht gegeben. Der Jurastudent wollte einen Betriebsrat gründen, woraufhin ihm ein Arbeitgeber fristlos kündigte. Konsequenz: Der Arbeitgeber muss Schadensersatz für den Verdienstausfall des Studenten sowie für entgangene Trinkgelder und Freikonsum von Speisen und Getränken zu leisten. Zudem ist eine schriftliche Entschuldigung für die Formulierungen im gerichtlichen Schriftsatz erforderlich. Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat dies entschieden (Teilurteil vom 16.04.2025 und Schlussurteil vom 04.06.2025, Az. 11 Sa 456/23).

 
 
 

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