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Bürgermeisterkandidat im Königsmantel

  • Autorenbild: Stefan Hermann Schuster
    Stefan Hermann Schuster
  • 11. Nov. 2021
  • 1 Min. Lesezeit


Klage eines Bürgermeisterkandidaten im Königsmantel gegen einen Zeitungsverlag auf Zahlung von 300.000 € wird vom Oberlandesgericht Stuttgart abgewiesen.


Mit welch eigenwilligen Sachverhalten sich teils auch Obergerichte auseinandersetzen müssen verdeutlicht dieser Fall.


In gleich vier Gemeinden kandidierte ein Mann aus Baden-Württemberg für das Amt des Bürgermeisters. Als Bürgermeisterkandidat wurde er von einem regionalen Zeitungsverlag zu Podiumsdiskussionen eingeladen. Dort trat er gewandet in einen Königsmantel auf. Für seine „Auftritte“ verlangte er von dem Zeitungsverlag „Künstlergagen“ von zusammen 300.000 €. Er sei mehr als Unterhaltungskünstler denn als Bürgermeisterkandidat aufgetreten. Deshalb stehe ihm für seine Inszenierung eine Gage zu. Das Oberlandesgericht Stuttgart vermochte jedoch, wie auch schon die Vorinstanz, keine Rechtsgrundlage für das Begehren des Bürgermeisterkandidatenkünstlers zu erkennen und wies die Klage mit Urteil vom 24.6.2020, Az. 4 U 561/19, als unbegründet ab. Wer hätte das gedacht?! Ein seltsamer Fall, wie wir meinen.

 
 
 

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